Trinkwasserqualität für Lebensmittel
Heute lass ich, dass das Gesundheitsamt der Stadt Hamm/Westfalen folgende Empfehlung den Bürger gab:
„Die Bürger in Hamm sollten ihr Wasser abkochen. Der Grund: Das Wasserwerk der Hammer Stadtwerke in Fröndenberg-Warmen war vom Ruhrhochwasser betroffen, es stand teilweise unter Wasser. Bis auf weiteres könne so die Trinkwasserqualität nicht garantiert werden. Betroffen sind alle Haushalte im gesamten Hammer Stadtgebiet. Die Empfehlung, das Trinkwasser abzukochen, wurde heute Vormittag von einem Krisenstab im Hammer Rathaus beschlossen.“ (Anmerkung: Diese Empfehlung soll bis zu einer Woche andauern.)
Es handelt sich hier um eine Empfehlung, sie ist für die Verbraucher unverbindlich (da nicht kontrollierbar). Was wäre, wenn es sich nicht um eine Empfehlung handelt? Können die Behörden dann die Lebensmittelproduktion untersagen und reihenweise die Betriebe stilllegen?
Was bedeutet dies nun für Lebensmittelproduzenten (Bäcker, Konditoren, Fleischer u.a. sowie der Gastronomie)?
Wenn Verbraucher empfohlen wird das Trinkwasser abzukochen, muss dies doch auch für Lebensmittelproduzenten gelten.
Bekannter Weise verwenden Lebensmittelproduzenten Trinkwasser für die Produktion von Lebens- und Genussmittel sowie für die Reinigung von Arbeitsgeräten und den Produktionsräumen.
Ähnliche Meldungen, dass den Bürgern empfohlen wurde, das Trinkwasser abzukochen gab es schon öfter einmal.
Wenn das Trinkwasser in den öffentlichen Leitungen (möglicherweise) mit Bakterien und Keimen versetzt ist, handeln dann die Produzenten nicht wider den gesetzlichen Bestimmungen!?
Bei der Brotherstellung werden vermutlich schädigende Bakterien und Keime durch das backen abgetötet. Aber wie sieht es aus, wenn es sich um ungebackene Füllungen (z.B. Kaltcremes) handelt?
Müssten sie dann eigentlich nicht ihre Produktion still legen?
Deckt eine Betriebsunterbrechungsver sicherung solch einen Schadensfall ab?