Heute erhielt ich folgende Anfrage zum Thema Handelsvertreter:
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 20 Jahren als Handelsvertreter für Lebensmittel Hersteller tätig. Ich baue derzeit den bundesweiten Vertrieb für die Firma xyz auf und wollte deshalb bei Ihnen ein Inserat schalten. Nun stelle ich mit Verwunderung fest, daß Sie scheinbar der Meinung sind, das Handelsvertreter keine Führungskräfte in einem Betrieb sind. Woher kommt Ihre Einstellung? Der Handeslvertreter ist eine sehr effektive und kostengünstige Art für Unternehmer im Vertrieb weiter zu kommen.
Nachfolgend Ihr Einschränkungstext bei der Inserat Einstellung:
Dies ist ein Stellenmarkt für Fach- und Führungskräfte !
Folgende Stellenangebote werden deshalb grundsätzlich nicht
angenommen:
Solche Anzeigen werden unveröffentlicht auf dem Server gelöscht.
- Strukturvertrieb- und Networking-Jobs, Multilevelmarketing-Jobs;
- Jobs von Zuhause und ähnliches;
- Handelsverterter auf Provisionsbasis
- ungelerntes Personal und Hilfskräfte
Lesen Sie Weiteres auch in den Nutzungsbedingungen
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Meine Antwort:
Das Sie meine Ausschlüsse so verstanden haben, ich sei scheinbar der Meinung, das Handelsvertreter keine Führungskräfte seien, liegt daran, dass ich den Ausschluß "Handelsvertreter auf Provisionsbasis" erst nachträglich mit in die kleine Ausschlußliste eingefügt habe, ohne den darüber stehenden Text anzupassen. Das passiert eben leider, wenn man viele Dinge zur gleichen Zeit tun muß. Ich werde das gleich ändern.
Richtigstellung:
Ich lehne die Veröffentlichung von Stelleninseraten über Handelsvertreter (Angebote/Gesuche im Stellenmarkt) deshalb ab, weil Handelsvertreter auf Provisionsbasis selbstständige Unternehmer sind und nicht, weil ich der Meinung sei, Handelsvertreter können keine Fach- und Führungskräfte sein.
Die Tätigkeit eines Handelsvertreters auf Provisionsbasis ist aber keine unselbstständige Arbeitnehmertätigkeit im Sinne einer üblichen Arbeitnehmertätigkeit sondern der Handelsvertreter ist üblicherweise ein freier Unternehmer.
Mein Stellenmarkt ist eben ein Stellenmarkt im üblichen Sinne, eben für SV-pflichtige Arbeitnehmer und kein Unternehmermarkt!
Als Handelsvertreter nutzen Sie bitte meine anderen Unternehmermärkte, wie
Dort können Sie in den Kategorien "Geschäftskontakte" Ihre Angebote oder Gesuche veröffentlichen.
- www.baeckerei-anzeiger.de,
- www.gastronomie-anzeiger.de,
- www.lebensmittelanzeiger. de,
- www.fleischerei-anzeiger.de
- www.maschinen-anzeiger.de
- www.pachten-kaufen.de,
- www.landwirtschaft-anzeiger.de
Sollten Sie trotzdem ein Inserat in einem Anzeigenmarkt/Stellenmarkt/verzeichnis veröffentlichen wollen, der dafür nicht vorgesehen ist, können Sie dort trotzdem regulär ein Inserat gegen Bezahlung einstellen oder eine individuelle Werbefläche buchen.