Zitat von
anfänger
guten morgen!
bin durch zufall auf dieses forum gestoßen und sehr überrascht, wie umfassend hier alle möglichen facetten des lebensmittelhandels und der nahrungsmittelherstellung etc diskutiert werden, klasse!
ich spiele mit dem gedanken, mich im bereich lebensmitteleinzelhandel selbständig zu machen.
reich werden werde ich mit meiner geschäftsidee sicher nicht, aber da ich gerade meinen job verloren habe, über eine kleine abfindung als startkapital verfüge und in einer noch recht strukturstarken region wohne, halte ich meine geschäftsidee für realisierbar und die erfolgsaussichten für recht gut.
nun zu meiner frage/meinen fragen:
welche behörde(n) ist/sind für die einhaltung der gesetzlichen vorschriften zur lagerung von lebensmitteln, die nicht gekühlt gelagert werden müssen, zuständig (das diese lebensmittel nicht gekühlt gelagert werden müssen ist meine eigene deutung der tatsache, daß sie in supermärkten auch nicht gekühlt gelagert werden).
welchen auflagen unterläge ein versand solcher lebensmittel?
läßt sich ein gewerbeschein für den lebensmitteleinzelhandel ähnlich leicht beantragen, wie ein gewerbeschein für sagen wir mal den handel mit gartengeräten? (rathaus, führungszeugnis, 40€, fertig)
hätte noch weitere fragen aber beginnen wir mal mit diesen :-)
vielen dank für eure hilfe!