Hi, soll für nen Freund fragen,ob man wenn man 5 jahre im bäcker handwerk arbeitet,ob man dann den gesellenbrief automatisch bekommt,ohne ausbildung! danke schon mal
Hi, soll für nen Freund fragen,ob man wenn man 5 jahre im bäcker handwerk arbeitet,ob man dann den gesellenbrief automatisch bekommt,ohne ausbildung! danke schon mal
Also so viel ich weiß muß man glaub ich 6 Jahre in dem Beruf arbeiten!
Dann kan man sich zur Gesellenprüfung anmelden.Wenn man die besteht ist mal gesellen ohne das man die Lehre gemacht hat.
Aber ohne Prüfung ist man kein Geselle das geht nicht
Hab was gefunden,trifft das auch auf das Bäcker Handwerk zu?
hwk-erfurt.de/hwk/Bildung.nsf/ad22991dcbab6bd8c1256a0d0 03a0570/3b5d95a2ccb98cd3c1256b1b0 047eabe?OpenDocument
Kann man eine Gesellenprüfung ohne Lehre ablegen?
Ja! Wenn man mindestens das Doppelte der Lehrzeit in dem Beruf gearbeitet hat, in dem man geprüft werden soll. (Nachweis durch den Betrieb erforderlich)
Mein kollege hatte en halbes jahr die ausbildung angefangen,dann auf gehört , dann wieder angefangen und jetzt hört er wieder auf!!!! Würd das auch schon zu den dann 6 Jahren gehören!?
Geändert von Thomas Christensen (28.09.2016 um 10:38 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt
Ja das trifft auch auf das Bäckerhandwerk .
Also genau kann ich die das nciht sagen aber ruf doch einfach mal der der Handwerkskammer in deiner nähe an die sind da immer eigentlich recht freundlich und geben dir eine kompakte antwort.
§ 37 Zulassung in besonderen Fällen
(1) Der Lehrling (Auszubildende) kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen.
(2) Zur Gesellenprüfung ist auch zugelassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.
(3) Zur Gesellenprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Handwerk) entspricht. Das Bundesministerium für Wirtschaft kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie nach Anhören des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, welche Schulen oder Einrichtungen die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen.
das hab ich auf handwerk-nrw.de/02-themen/content_recht/handwerksordnung.htm gefunden!
also kann mann die prüfung machen nach 6 jahren!
Geändert von Thomas Christensen (28.09.2016 um 10:39 Uhr) Grund: Defekter Link entfernt
Ja , jetzt siehst du es ja, man bekommt den Gesellenbrief nicht automatisch, sondern kann nur die Zulassung zur Pruefung beantragen. Diese muss man dann aber auch bestehen![]()
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