Hallo
Aufgrund aktueller Probleme mit einem bestimmten Kassensystem habe ich in einem Jura-Forum mal angefragt, ob man rechtlich gegen ein Kassensystem vorgehen kann, das eine sogenannte "Vorerfassung" verwendet.
"Vorerfassung" und "Festschreiben" sind Verfahren, mit denen man nach Kassenschluss nachträglich alle Buchungen noch mal überarbeiten (und sogar löschen) kann. Erst danach werden die Daten festgeschrieben und in der Datenbank verewigt.
Was meint ihr dazu?
Gruß franc