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Thema: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

  1. #1
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    Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    Hallo alle zusammen,

    ich habe folgendes Problem und hoffe, dass Ihr mir Ratschläge geben könnt.
    Ich werde demnächst eine Stelle als nicht haftende Geschäftsführerin eines Cafes/Lounge(ca. 50 Sitzplätze) antreten. Meine Aufgaben werden sein: Personalführung, Werbung, Organisation des Tagesgeschäftes und Veranstaltungen, Posteingang/ausgang.Meine Arbeitszeit wird zu Beginn ohne zeitliche Einschränkung sein.Später dann 40 Stunden-Woche mit Option zu Überstunden. Angedacht ist ein Festgehalt mit prozentualer Gewinnbeteiligung.
    Kurz noch zu meiner Person: 26 Jahre, Fachhochschulreife, staatlich anerkannte Erzieherin, zweijährige Erfahrung in der Gastronomie als Servicekraft. Obwohl ich branchenfremd bin, erfülle ich die Voraussetzungen für die Stelle.
    Nach wochenlangen Recherchen, ohne Erfolg, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
    Nun meine Fragen: Macht dieses Gehaltsmodell überhaupt Sinn? Nach welchem Festgehalt kann ich mich richten? In welcher Höhe sollte die prozentuale Gewinnbeteiligung liegen?( 10% ??) In welchen Zeitabständen sollte ich die Gewinnbeteiligung verlangen? Monatlich? Jährlich?
    Ich möchte auf die Vertragsverhandlungen mit meinem neuen Arbeitgeber sehr gut vorbereitet sein und hoffe deshalb, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann oder kann mir sagen, an wen ich mich wenden sollte?
    Ich danke allen herzlich,
    Arzu

  2. #2
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    Ausrufezeichen AW: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    Bei so vielen Fragen (die ja letzlich auch rechtlicher Natur sind) würde ich schon einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen oder für ein paar Euros im Monat der Gewerkschaft NGG beitreten. So viel mir bekannt ist, kannst du als Mitglied der NGG auf tarifliche Bezahlung pochen. Als nicht Mitglied nicht ( www.ngg.de )."Da wird dir schon geholfen."

    Mal im ernst, das mit einer anwaltlichen/gewerkschaftlichen Beratung ist nicht ganz so verkehrt. Gerade in der Gastro-Szene gibt es viele neue tolle, ach so hippe Konzepte. Viele werden nicht alt bzw. haben schon in realtiv kurzer Zeit wirtschaftliche Probleme. Habe solche Betriebe kennengelernt und kenne sie auch aus meiner Umgebung.

    Gastronomie und 40-Stunden-Woche ist eher selten. Eine Ausnahme sind da noch die Systemgastronomen (aber dies gilt nicht immer für leitendes Personal).

    Bezüglich deiner Angaben kann ich dir nur raten, alles schriftlich zu fixieren!

    Wie soll z.B. der Punkt "Kassenfehlbeträge" geregelt werden, d.h. wenn abends Geld in der Kasse fehlt, wer haftet? Du? Wird das Manko von deiner Provision abgezogen?

    Wie sollen deine Überstunden abgegolten werden?
    Manche Gastro-Arbeitgeber verwenden in ihren Arbeitsverträgen so formulierungen wie. "Durch die übertrafliche Bezahlung werden alle Überstunden abgegolten." ( ... so oder so ähnlich. Desto mehr Überstunden, desto niedriger dein Stundenlohn!)


    Erst mal so viel! Wenn du weitere Fragen hast, dann melde dich noch mal.
    Geändert von prinztorty (28.03.2006 um 17:00 Uhr)

  3. #3
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    AW: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    Hallo Michael,

    erstmal vielen lieben Dank für Deine Ratschläge. Zu Deinen Fragen: Ja, Du hast Recht, vor allem in der Gastronomie muß man sehr vorsichtig sein. Ich werde selbstverständlich alle Details schriftlich festhalten lassen. Die Überstundenregelung? Ich werde sie abfeiern. Ich hafte nicht, gar nicht, auch wenn in der Kasse etwas fehlen sollte, übernehme ich keine Haftung. Ich bin sehr vorsichtig und möchte einen detaillierten Arbeitsvertrag. Einen Fachanwalt habe ich bereits kontaktiert. Ich wollte trotzdem auch weitere Informationen sammeln. Das mit der Gewerkschaft ist eine Super-Idee, habe schon nach Gewerkschaften gesucht, aber keine passende gefunden. Ich werde NGG kontaktieren und hoffe, dass ich weiterkomme.
    Danke nochmal!
    Gruß,Arzu

  4. #4
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    AW: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    Hallo Medusa,
    das mit den Überstunden und Abfeiern ist vielfach so eine Sache: Dünne Personaldecke (um die Kosten niedrig zu halten) ist üblich. Verweigerst du öfters (auch wenns dein Recht ist) die Überstunden, wirst du in vielen Betrieben früher oder später zuhause bleiben dürfen. Das mit dem Kassenmanko ist aber vielfach üblich, du bist für deine Kasse selbst verantwortlich. Sonst könnte ja jede(r) Mitarbeiter/in sagen, er(sie) hätte sich verrechnet und versehentlich einem Gast mehr Geld herausgegeben haben. Und sich abends über seinen Mehrverienst freuen. Leider kommt es in der Gastronomie öfters vor, das Mitarbeiter/innen nicht ganz ehrlich, Deshalb gibt es in vielen Betrieben vereinbarungen bezüglich des Kassenmankos. MIr sind auch Fälle bekannt, wo Betriebsinhaber das komplette Trinkgeld ihrer MItarbeiter einbehalten und damit das Manko ausgleichen bzw. kein Trinkgeld den Mitarbeitern geben.

  5. #5
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    AW: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    Hi

    Ich denke mal das es keinen manteltarifvertrag fuer einen Geschaeftsfuerer gibt und ueblicherweise werden Gewinbeteidigungen der Geschaeftsfuehrung immer Jaehlich bezahlt. Ein Geschaeftsfuerer unterliegt nicht den normalen Arbeitszeiten er ist ja auch kein Angestellter. Und ich kann mich nur prinz torty anschliesen lass dich von einem Anwalt beraten das hilft viel auch wen die ab 200 euro die stunde kosten oder so

    gruesse
    Stefan

  6. #6
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    AW: Verdienst Restaurantleiter bzw. Geschäftsführer

    hallo, es gibt schon manteltarifverträge fürs gaststättengewerbe (immer unterschiedlich, je nach bundesland). genauere auskünfte gibt dir die gewerkschaft NGG. ansonsten unbedingt vorher beraten lassen! es geht auch weiterreichende rechtliche sachen (beispiel: als betriebsleiterin bist du erst einmal der ansprechpartner für das ordnungsamt) ...

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